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 Our terms of use (German)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Company Hotel und seinen Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gültigen Fassung in Verbindung mit den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Leistung. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, Company Hotel hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, selbst wenn auf sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern sie dem Kunden bei Abschluss des Rahmenvertrages oder bei Inanspruchnahme einer Leistung von Company Hotel zugegangen sind oder auf der Webpage von Company Hotel für den Kunden abrufbar waren.
(3) Spätestens mit der Inanspruchnahme einer Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Inanspruchnahme von Leistungen von Company Hotel setzt eine Anmeldung des Kunden und eine ausdrückliche Annahme der Anmeldung durch Company Hotel voraus. Zur Anmeldung berechtigt sind nur juristische Personen und voll geschäftsfähige natürliche Personen. Insbesondere Minderjährige sind zur Anmeldung bei Company Hotel nicht berechtigt.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch Zusendung des ausgefüllten Vordruckes einer Rahmenvereinbarung mit Company Hotel. Der Kunde verpflichtet sich zur richtigen und vollständigen Angabe der von Company Hotel mit der Rahmenvereinbarung abgefragten Daten. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, im Falle von Änderungen seiner Daten, die relevanten Änderungen Company Hotel unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Die Anmeldung gilt als Abgabe eines Angebotes auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
(3) Company Hotel ist weder zur Bestätigung des Eingangs eines Angebots noch zur Annahme eines Angebotes im Sinne von Abs. 2 verpflichtet. Sollte Company Hotel den Eingang eines Angebotes im Sinne von Abs. 2 bestätigen, stellt dies keine Annahme des Angebotes dar, sonder dient nur der Information, dass ein Angebot eingegangen ist. Ein Vertrag zwischen Company Hotel kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung von Company Hotel zustande. Sofern Company Hotel das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Rahmenvertrages annimmt, steht die Annahme unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlung einer Kaution sowie der ersten monatlichen Nutzungsrate durch den Kunden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung und den Eintritt der Bedingung ist der Eingang auf dem Konto von Company Hotel.
(4) Im Falle der Nichtannahme eines Angebotes eines Kunden nach den vorstehenden Regelungen ist Company Hotel nicht zur Angabe von Gründen für die Nichtannahme verpflichtet.
(5) Die vorstehenden Regelungen dieses § 2 gelten entsprechend für den Abschluss von Verträgen über die Inanspruchnahme einzelner Leistungen, die nicht Gegenstand des Rahmenvertrages sind.
§ 3 Datenschutz
Um den Kunden Dienstleistungen anbieten zu können, verarbeitet und speichert Company Hotel die von den Kunden übermittelten Daten. Nähere Informationen zu Fragen des Datenschutzes kann der Kunde unter Rubrik „Datenschutz“ auf der Webpage von Company Hotel abrufen.
§ 4 Preise
(1) Die Preise für den Rahmenvertrag und die einzelnen Leistungen vereinbaren Company Hotel und der Kunden in den jeweils gültigen besonderen Vertragsbedingungen. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro ausschließlich Fracht, Zoll, Nebenabgaben, Porto und Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ändern sich nach Vertragsschluss bis zur Erbringung die Leistungen die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Company Hotel und der Kunde über eine Anpassung der Preise verständigen.
(3) Company Hotel ist bei neuen Aufträgen nicht an zuvor vereinbarte Preise gebunden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Zahlungsterminen, in Ermangelung solcher innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, zu leisten. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von Company Hotel. Zahlungsziele gelten nur unter dem Vorbehalt einer befriedigenden Kreditauskunft als vereinbart.
(2) Die Zahlung durch Scheck oder Wechsel bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Parteien. Nicht rediskontfähige Wechsel werden nicht angenommen. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Gehen Schecks oder Wechsel des Bestellers zu Protest, ist Company Hotel berechtigt, vom Kunden Zug um Zug gegen Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung auch für später fällige Schecks und Wechsel zu verlangen.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnkosten in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnschreiben berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens, Company Hotel eines höheren Schadens gestattet. Eine Verzinsung für Voraus- und Abschlagszahlungen des Kunden findet nicht statt.
(4) Der Kunde darf gegen Forderungen von Company Hotel nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle von Mängeln der vereinbarten Leistung steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft oder dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen zu. Der Kunde ist in einem solchen Fall nur zur Zurückbehaltung berechtigt, wenn der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Gesamtbetrag (einschließlich etwa geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mangelbehafteten Leistung steht. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt es bei seinem ihm gesetzlich zustehenden Zurückbehaltungsrecht.
(5) Die nachhaltige oder wiederholte Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, die ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, berechtigt Company Hotel zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen. Company Hotel kann statt der sofortigen Fälligstellung aller Forderungen nach billigem Ermessen die Stellung von angemessenen Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen verlangen. Nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Frist zur Zahlung bzw. Stellung von Sicherheiten darf Company Hotel vom Vertrag zurücktreten. Company Hotel ist berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.
§ 6 Gegenstand und Umfang der Nutzung
(1) Company Hotel stellt seinen Kunden verschiedene Leistungen zur Nutzung eines virtuellen Büros, unter anderem über Internet, E-Mail und ein Call-Center, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen zur Verfügung. Die Nutzung der verschiedenen Leistungen und der Umfang, in dem einzelne Leistungen, Funktionen und Services durch den Kunden genutzt werden können, kann von Company Hotel an bestimmte Voraussetzungen gebunden werden (z. B. positive Prüfung der Anmeldedaten, Vertragsdauer, Zahlungsnachweise).
(2) Der Anspruch der Kunden auf Nutzung der Webpage von Company Hotel und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. Company Hotel ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit des Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich und der ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen dient. Company Hotel wird insoweit die berechtigten Interessen der Kunden berücksichtigen und die Kunden, soweit möglich, vorab informieren.
(3) Company Hotel steht nicht dafür ein, dass Leistungen jederzeit zu den von dem Kunden gewünschten Zeiten erbracht werden können. Die Leistungen stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die Inanspruchnahme von einzelnen Leistungen bedarf stets der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Company Hotel und dem Kunden, sofern es sich nicht um dauerhaft zu erbringende Leistungen handelt.
(4) Die von Company Hotel angegebenen Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich verbindliche Fristen. Ihre Einhaltung durch Company Hotel setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Pflichten, wie etwa Einholung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen und Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Anderenfalls verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn Company Hotel die verzögerte Lieferung zu vertreten hat. Die Einhaltung der Leistungsfrist erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erbringung von Vorleistungen durch Vorlieferanten und Dienstleistern von Company Hotel.
(5) Wird eine vereinbarte Leistungsfrist infolge eigenen Verschuldens von Company Hotel oder eines seiner Erfüllungsgehilfen nicht eingehalten, kommt Company Hotel in Verzug. Im Falle einer unverbindlichen Leistungsfrist oder eines unverbindlichen Leistungstermins kann der Kunde Company Hotel vier Wochen nach Überschreitung der Frist bzw. des Termins schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu leisten. Mit Ablauf der angemessenen Frist gerät Company Hotel in Verzug.
(6) Gerät Company Hotel in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat und die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzugsschaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Company Hotel oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung von Kardinalpflichten von Company Hotel durch Company Hotel oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Company Hotel ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(8) Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Company Hotel berechtigt, von dem Kunden, beginnend einen Monat nach Meldung der Leistungsbereitschaft, den Ersatz der durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu verlangen.
(9) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Company Hotel, die Leistungsfrist für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z. B. Betriebsstörungen, gleich, die Company Hotel die rechtzeitige Lieferung bzw. Leistung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn solche Ereignisse bei einem Vorlieferanten oder Dienstleister oder während eines Verzuges eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird Company Hotel von der Pflicht zur Leistung frei. Company Hotel hat die vorgenannten Ereignisse nicht zu vertreten. Der Kunde kann Company Hotel auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob Company Hotel zurücktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist leisten will. Erklärt Company Hotel sich nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
§ 7 Haftung von Company Hotel
(1) Company Hotel haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Company Hotel oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung von Kardinalpflichten von Company Hotel durch Company Hotel oder einen seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen Company Hotel bei Vertragsschluss aufgrund der Company Hotel zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen von Company Hotel verursacht werden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von Company Hotel gehören. Insoweit haftet Company Hotel nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von Company Hotel nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Weitere Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Sonstige Vereinbarungen
(1) Die besonderen Vertragsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben die zwischen den Parteien getroffenen Abreden in Ansehnung des Vertragsgegenstandes vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen für die Zukunft hergeleitet werden.
(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, die den von den Parteien mit der unwirksamen oder nicht durchführbaren Klausel verfolgten Zwecken wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, schriftlich niederzulegen, was nach vorstehender Regelung gilt. Die Regelung gilt entsprechend, wenn die Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Lücke enthalten.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile aus allen Rechtsgeschäften und aus der Geschäftsverbindung mit uns ist Franfurt am Main.
(4) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Frankfurt am Main vereinbart. Das Recht einer Partei, die andere Partei an einem gesetzlich zwingenden Gerichtsstand zu verklagen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Company Hotel ist berechtigt, den Kunden nach Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(5) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |